Internetservice Rainer Jung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Internetservice Rainer Jung
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Der Internetservice Rainer Jung, vertreten durch Rainer Jung, (im Folgenden der Anbieter genannt) erbringt
Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
Geschäfts-, Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom
Anbieter bestätigt werden.
(3) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller
Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der
Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten
sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß,
so ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten
Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Diensten vom Anbieter kommt mit der Unterzeichnung eines
Grundvertrages zustande oder durch Annahme eines Angebotes. Der Anbieter kann
den Vertragsschluß von einer Vorauszahlung abhängig machen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung der angebotenen Dienste Dritter zu bedienen. Diese
werden dadurch nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden des Anbieters kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.
§ 3 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten endet das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner
durch Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende durch einen Vertragspartner.
(2) Verträge mit Mindestlaufzeiten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monate. Wenn
nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um
weitere 12 Monate.
(3) Bei einer Kündigung hat der Anbieter das Recht, alle Daten des Kunden auf den Rechnern des Anbieters zu löschen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Das Recht zur Leistungsänderung steht dem Anbieter insbesondere dann zu, wenn diese Änderung handelsüblich oder der Anbieter hierzu, durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung, verpflichtet ist. Die Interessen des Kunden werden stets angemessen berücksichtigt.
(2) Die Änderung von für den Betrieb des oder die Teilnahme im Internet verwendeter Normen, Adressen oder anderer technischer Standards hat keinen Einfluss auf den jeweiligen Vertrag, sofern die Änderungen nicht willkürlich vom Anbieter veranlasst werden.
(3) Zur Wirksamkeit des Auftrages bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Eingabe von erforderlichen Daten.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, die Zugriffsmöglichkeiten auf Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach dem Teledienstegesetz).
(3) Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte. Sollte festgestellt werden, dass Inhalte veröffentlicht werden, die in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich relevant sind, behält sich der Anbieter das Recht vor, diese zu sperren oder zu löschen.
(4) Die Nutzung der Server des Anbieters und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Der Anbieter übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, dem Anbieter können Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt.
(5) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
§ 6 Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen, Abnahme
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihm oder seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Anbieter ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(2) Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, darf der Anbieter den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen.
(3) Kommt der Anbieter mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
§ 7 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Entgelte sind für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen.
(2) Jährliche Entgelte sind im Voraus zu zahlen.
(3) Sonstige Entgelte sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang zu zahlen.
(4) Wird dem Anbieter nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist der Anbieter berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht erbracht, so kann der Anbieter von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltungmachung weiterer Rechte bleibt dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber (z.B. Deutsche Telekom AG), auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.
§ 10 Haftung des Kunden, Freistellung
(1) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Diensten des Anbieters oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
(2) Soweit der Anbieter durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.
§ 11 Datenschutz
(1) Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird den Anbieter sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für den Anbieter, wenn er Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Die Abgabe von Willenserklärungen (Kündigung, etc.) und jedwede Kommunikation kann unter Verwendung von Briefpost, Email oder Telefax erfolgen. Der Anbieter und der Kunde sind jedoch beidseitig darüber informiert, dass in der Regel derjenige, der sich auf den Zugang und den Inhalt einer bestimmten Willenserklärung beruft, den Zugang bei der anderen Vertragspartei nachweisen muss. Anschriftenänderungen sind der jeweils anderen Vertragspartei umgehend mitzuteilen.
(2) Erfüllungsort ist Stralsund, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Stralsund. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.
(3) Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Best immungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Zarrendorf, 1. März 2006